
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine private Nutzung. Dieser Anscheinsbeweis kann entkräftet oder erschüttert werden. Hierzu ist nicht der Beweis des Gegenteils notwendig, es genügt vielmehr, dass Sie einen Sachverhalt darlegen, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt - beispielsweise ein vom Arbeitgeber erteiltes Verbot, das Fahrzeug privat zu nutzen, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist.