Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Hinzurechnung von Erbbauzinsen bei der Gewerbesteuer

Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.

Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last, weil das Erbbaurechtsverhältnis wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und schwebendes Geschäft zu bewerten ist. Für die Gewinnermittlung ist davon auszugehen, dass mit den Erbbauzinsen laufende Leistungen des Grundstückseigentümers abgegolten werden. Entsprechend sind die Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen. Das Finanzgericht Brandenburg hat sich in einem entsprechenden Urteil auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bezogen, die jedoch zum Einkommensteuerrecht ergangen war. Ob sich diese Entscheidung auf das Gewerbesteuerrecht übertragen lässt, wird sich zeigen: Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof ist bereits anhängig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12