
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Werden nichtabziehbare Steuern oder Nebenleistungen durch das Finanzamt erstattet, führt dies zu einer Gewinnerhöhung. Diese Gewinnerhöhung ist außerbilanziell abzuziehen. Entsprechendes gilt für die Auflösung von für derartige Steuern und Nebenleistungen gebildeten Rückstellungen. Anders verhält es sich bei abziehbaren Steuern und dafür gebildeten Rücklagen: Nachdem Nachforderungszinsen für die Jahre vor 1999 nach damaliger Rechtslage als Betriebsausgaben abziehbar waren, hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass die spätere Erstattung der Nachforderungszinsen bzw. die Auflösung entsprechender Rückstellungen zwar zu einer Gewinnerhöhung führt, diese jedoch nicht außerbilanziell abzuziehen ist.