
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen seine Auffassung aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach die Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe grundsätzlich nicht den der Regelbesteuerung unterliegenden laufenden Gewinn, sondern den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn erhöht. Es ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese beiden Entscheidungen reagieren wird: Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2004 wurde bisher nicht akzeptiert. Der Bundesfinanzhof hat zudem darauf hingewiesen, dass eine Ansparrücklage nicht mehr gebildet werden kann, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits der Entschluss gefasst ist, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.