Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Eingeschränkte Möglichkeit der Bilanzberichtigung

Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.

Eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz kann nicht allein dadurch nachträglich berichtigt werden, dass eine bisher ungeklärte Bewertungsfrage entschieden worden ist. Insoweit hält der Bundesfinanzhof auch in einer neuen Entscheidung an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Möglichkeit der Bilanzberichtigung fest.

Selbst wenn die eingereichte Bilanz nunmehr als objektiv unrichtig anzusehen ist, kommt eine Berichtigung nur in Betracht, wenn bereits vorab eine solche Unrichtigkeit zu erkennen gewesen wäre. Das ist aber nicht der Fall, wenn die Bilanzierung bis zu der neuen Entscheidung den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung entsprochen hat.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13