Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Auflösung einer Ansparrücklage nur zum Jahresende möglich

Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.

Eine für die Ansparabschreibung gebildete Rücklage kann sowohl bei bilanzierenden Unternehmen als auch bei Einnahme-Überschuss-Rechnern nur zum Ende eines Wirtschaftsjahres aufgelöst werden. Mit der unterjährigen Auflösung der Rücklage lässt sich der vorgeschriebene Gewinnzuschlag nicht vermeiden. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ist aber nur noch für bereits bestehende Ansparrücklagen relevant, da die Ansparabschreibung mit der Unternehmenssteuerreform 2008 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde. Und nach der neuen Vorschrift werden einfach rückwirkend die Gewinnermittlung und der Steuerbescheid geändert, wenn die Investition unterbleibt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13