Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verlustverrechnung nach Teilbetriebsveräußerung

Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.

Verkauft eine Personengesellschaft einen verlustbehafteten Teilbetrieb, dann verliert der Gewerbebetrieb einen Teil seiner Unternehmensidentität. In der Folge können die Verluste aus dem veräußerten Teilbetrieb für die Gewerbesteuer nicht mit späteren Gewinnen aus dem verbliebenen Unternehmen verrechnet werden. Problematisch an dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist vor allem die nun notwendige teilbetriebsbezogene Prüfung der Erträge und Verluste. In der Praxis ergeben sich daraus erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten. Außerdem ist unklar, ob dieses Prinzip auf Kapitalgesellschaften übertragbar ist - sowohl für eine Übertragbarkeit als auch dagegen gibt es gewichtige Argumente.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13