Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurz vor oder nach diesem Kalenderjahr gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass auch die Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer als solche regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gelten, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Jahres gezahlt werden. Für Erstattungen gilt Vergleichbares.

Dieses Urteil wendet die Finanzverwaltung nun in allen noch offenen Fällen an, akzeptiert es aber auch, wenn sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30. April 2008 einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden. Bis einschließlich 2007 besteht also ein Wahlrecht, soweit die Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch nicht eingereicht wurde.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13