
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung und die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz sind zwar notwendig für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung, legen den Unternehmer aber noch nicht zwingend darauf fest. Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Jahresabschlusses.
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Verhältnis der Gewinnermittlungsarten festgelegt und Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts festgelegt. Relevant ist diese Entscheidung unter anderem in den Fällen eines Immobilienverkaufs, der nachträglich als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft wird. Hat der Steuerzahler die Anforderungen an die Einnahme-Überschuss-Rechnung erfüllt, also das Sammeln der Einnahme- und Ausgabebelege, kann er sich auch noch nachträglich für die für ihn günstigere Gewinnermittlungsart entscheiden.