Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Leistungen einer Praxisausfallversicherung sind steuerfrei

Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.

Ärzten steht die Möglichkeit offen, über eine Praxisausfallversicherung das Risiko einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Da das Krankheitsrisiko zum Bereich der persönlichen Lebensführung gehört, sind die Leistungen der Versicherung keine Betriebseinnahmen und damit nicht steuerpflichtig. Die Kehrseite dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist, dass die Beiträge zu dieser Versicherung auch nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Wird aber neben dem privaten Risiko der Erkrankung zugleich das betriebliche Risiko der Quarantäne, also der ordnungsbehördlich verfügten Schließung der Praxis, versichert, dann sind die darauf entfallenden Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13