Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.

Inzwischen gelten die Umsatzsteuervorauszahlungen unstreitig als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, die bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern als in dem Jahr abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn die Zahlung innerhalb von höchstens zehn Tagen nach dem Jahreswechsel erfolgt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss die Vorauszahlung jedoch nicht nur gezahlt worden, sondern auch innerhalb dieser Frist fällig sein. In den Jahren 2009 und 2010 fällt aber der 10. Januar auf ein Wochenende, sodass sich die Fälligkeit auf den folgenden Montag verschiebt. Da die Zehntagesfrist auch in besonderen Fällen nicht verlängert werden könne, greife diese Ausnahmeregelung dann nicht für die am 10. Januar fälligen Vorauszahlungen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13