
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Hinzurechnung von Mieten und Pachten zum gewerbesteuerpflichtigen Gewinn verankert. Auch wenn die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz jetzt wieder von 65 auf 50 % reduziert wurde, sind im Einzelfall trotzdem absurde Steuerbelastungen möglich. Nachdem die Steuerbescheide für 2008 nun vorliegen, berichtet die Financial Times von einem Parkhausbetrieb, der eine Steuer von 173 % auf den Gewinn zahlen sollte. Ein anderes Unternehmen musste trotz eines Verlustes von 500.000 Euro mehr als 50.000 Euro Steuern zahlen. Dagegen wollen die Betroffenen nun Klagen und die Steuerbelastung verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Und dies dürften wohl keine Einzelfälle bleiben, da zum Beispiel auch Einzelhändler oft hohe Mietausgaben haben.