
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Im Jahr 1999 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Wertaufholungsgebot eingeführt. Demnach müssen frühere Teilwertabschreibungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Teilwert zu einem späteren Bilanzstichtag wieder gestiegen ist. Das gilt auch für Teilwertabschreibungen, die vor der Einführung des Wertaufholungsgebots vorgenommen wurden.
Der Bundesfinanzhof hatte sich jetzt mit einem Fall zu befassen, in dem die Teilwertabschreibung mehr als zehn Jahre vor der Einführung des Wertaufholungsgebots lag und sieht aufgrund der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, wenn es bei einer Rückwirkung nur um die Frage geht, wann, und nicht ob die Besteuerung erfolgt. Das 1999 eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt daher auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.