Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Elektronische Ergänzung eines handschriftlichen Fahrtenbuchs

Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.

An ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung strenge Ansprüche: Nur wenn dieses zeitnah und geschlossen geführt wird, wird es vom Finanzamt anerkannt. Computergestützte Fahrtenbücher werden in der Regel nicht akzeptiert, weil sie nicht vor nachträglicher Manipulation geschützt sind. Auch die Kombination handschriftlicher mit elektronischen Aufzeichnungen lehnt das Finanzamt in der Regel ab.

Dass das nicht immer so sein muss, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Das hat entschieden, dass ein Fahrtenbuch auch dann gültig ist, wenn für ein handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch nachträglich unter Ergänzung einzelner Angaben ein Computerausdruck erstellt wird, ohne dass Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der gefahrenen Kilometer bzw. maßgebliche Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13