Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gewerbesteuerpflicht einer Freiberuflergesellschaft

Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf macht die GmbH & Co. KG für Freiberufler uninteressant. Die Richter meinen nämlich, dass alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufes erfüllen müssen, damit die Einkünfte gewerbesteuerfrei sind. Erfüllt auch nur ein Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, dann erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da die GmbH nun einmal kein Freiberufler sein kann, sind somit alle natürlichen Personen, die an der KG beteiligt sind, automatisch ebenfalls von der Gewerbesteuerfreiheit ausgenommen. Dass die GmbH weder zur Geschäftsführung in der KG befugt ist noch am Gewinn beteiligt wird, ändert an dieser Sichtweise nichts.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13