
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Grundsätzlich besteht die Pflicht, die Abschreibung (AfA) auf ein Wirtschaftsgut in jedem Jahr vorzunehmen. Ausnahmsweise kann die AfA auch in einem späteren Jahr nachgeholt werden, falls sie einmal pflichtwidrig unterlassen wurde. Das gilt allerdings nicht für ein Wirtschaftsgut, das erst verspätet als notwendiges Betriebsvermögen erfasst wird. In diesem Fall muss das Wirtschaftsgut nämlich gleich mit dem Wert eingebucht werden, den es zu diesem Zeitpunkt hätte, wenn die AfA von Anfang an ordnungsgemäß vorgenommen worden wäre. Dass das nicht nur für Bilanzierer, sondern auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt, hat der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich festgestellt.