Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Oldtimerkosten sind keine Betriebsausgaben

Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Kosten für einen Oldtimer trotz ausschließlich betrieblicher Nutzung nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kosten als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Vorschrift, nach der Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke den Gewinn nicht mindern dürfen.

Es stuft die Nutzung des Oldtimers als ähnlichen Zweck ein, weil er eine vergleichbare Nähe zur privaten Lebensführung aufweist wie die übrigen in dieser Vorschrift genannten Aufwendungen. Der Besitzer des fast 40 Jahre alten Jaguars E-Type, der hier mit seiner Klage gescheitert ist, hat sich allerdings an den Bundesfinanzhof gewandt, der nun entscheiden muss, ob er eine Revision des Urteils zur Entscheidung annimmt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13