
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nachdem die Teilwertabschreibung wegen einer Wertminderung auf Aktien und Aktienfonds mittlerweile geklärt ist, hat sich der Bundesfinanzhof nun mit festverzinslichen Wertpapieren auseinandergesetzt. Hier sei eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert der Papiere allein wegen gesunkener Kurse in der Regel nicht zulässig. Der gesunkene Kurs spiegele keine voraussichtlich dauernde Wertminderung wieder, sofern sich im Kurs nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung abbildet, denn die Papiere sind am Ende der Laufzeit schließlich mit ihrem Nennwert rückzahlbar. Dieses Teilwertabschreibungsverbot gilt auch dann, wenn die Wertpapiere nicht im Anlage-, sondern im Umlaufvermögen gehalten werden.