
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Grundsatz des formellen Bi-lanzzusammenhangs, also dass das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres identisch ist mit dem Vermögen zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres, gilt im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den neuen Betriebsinhaber. Unrichtige Bilanzansätze, die in die nicht mehr änderbare letzte Veranlagung des vorherigen Betriebsinhabers eingeflossen sind, sind deshalb gegebenenfalls beim Betriebsübernehmer zu korrigie-ren, meint der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hat jedoch auch festgestellt, dass trotz dieses Grundsatzes im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen können, wenn der bisherige Inhaber Aufwendungen trägt, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen. Der Bundesfinanzhof hat damit der Klägerin stattgegeben, die viele Jahre nach der unentgeltlichen Übertragung des Betriebs an ihren Vater noch nachträglich Sozialbeiträge für die Zeit ihrer Inhaberschaft zahlen musste und diese nun als nachträgliche Be-triebsausgaben steuerlich geltend machen kann.