Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nachweis der Pkw-Nutzung für den Investitionsabzugsbetrag

Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung eines Pkws muss nicht zwingend mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Sowohl der Investitionsabzugsbetrag als auch die daran knüpfende Sonderabschreibung können nur für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Den Anteil der betrieblichen Nutzung eines Pkws, für den ein Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung geltend gemacht wurden, kann ein Unternehmer nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.

Während das Gesetz für die Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils explizite Vorgaben macht (1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode), gibt es beim Investitionsabzugsbetrag keine bestimmten gesetzlichen Nachweispflichten. Der Bundesfinanzhof sieht daher keinen Grund, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch als alleinige Nachweismethode für den Investitionsabzugsbetrag zu erzwingen. Welche alternativen Nachweise ausreichend sein können, hat der Bundesfinanzhof allerdings offen gelassen, sodass weiterhin ein korrektes Fahrtenbuch die sicherste Nachweismethode ist, zumal ein Fahrtenbuch oft für andere Zwecke (Nachweis des privaten Nutzungsanteils) ohnehin notwendig ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12