Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kostendeckelungsregelung im Fall einer Leasingsonderzahlung

Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.

Für den Fall, dass die für den Firmenwagen eines Unternehmers nach der 1 %-Regelung anzusetzenden Beträge die Gesamtkosten für das Fahrzeug im jeweiligen Jahr übersteigen, gewährt der Fiskus aus Billigkeitsgründen eine Kostendeckelung. Die Beträge für die Privatnutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dann höchstens mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen. Zu diesen Gesamtkosten zählt allerdings auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern die anteilige Leasingsonderzahlung. Auch wenn diese bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern im Jahr ihres Abflusses in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, hat der Bundesfinanzhof die Meinung des Finanzamts bestätigt, dass die Sonderzahlung für die Ermittlung der fiktiven Gesamtkosten des Fahrzeugs periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12