
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Unternehmer, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann - wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge - zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des daraus resultierenden Gewinns wählen. Mit dieser Entscheidung macht der Bundesfinanzhof deutlich, dass er die Unterscheidung zwischen Betriebsveräußerung einerseits und Betriebsaufgabe mit Veräußerung von Wirtschaftsgütern andererseits für überholt hält, jedenfalls soweit es die Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge betrifft. Denn ohne dieses Wahlrecht auch bei einer Betriebsaufgabe bestünde die Gefahr, dass der Rentenempfänger bei Versterben vor dem Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung im Fall einer Sofortversteuerung einen zu hohen Gewinn versteuern würde, was auch nicht nachträglich korrigiert werden kann.