Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen

Das Bundesfinanzministerium hat die Abzinsungstabelle für die Pauschalbewertung von Jubiläumsrückstellungen aktualisiert.

Für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums kann statt dem Teilwertverfahren auch ein Pauschalwertverfahren angewendet werden. Dabei sind zwingend die von der Finanzverwaltung festgelegten Werte zugrunde zu legen, die sich an den Heubeck-Tafeln orientieren. Da die Heubeck-Tafeln im Juli 2018 aktualisiert wurden, hat das Bundesfinanzministerium auch seine Tabelle für die pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen überarbeitet. Die Werte sind spätestens für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2020 enden und können frühestens für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 20. Juli 2018 enden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12