Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Optionskosten sind Anschaffungsnebenkosten von Aktien

Auch wenn Optionsscheine eigenständige Wirtschaftsgüter sind, führen deren Kosten zu Anschaffungsnebenkosten der später durch Ausübung der Option erworbenen Aktien.

Solange ein Optionsrecht nicht ausgeübt wird, ist die Option ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das gewinnwirksam wieder verkauft werden oder durch Verfall zu einem Verlust führen kann. Gleichzeitig bewirkt der Erwerb der Option aber auch, dass in Höhe des für die Option gezahlten Betrages Anschaffungsnebenkosten für den späteren Erwerb der Wertpapiere aufgewendet werden, zu deren Bezug die Option berechtigt. Zwar kommt dieser spezifische Charakter des Optionsscheins nur zum Tragen, wenn die Option tatsächlich ausgeübt wird und dabei selbst untergeht. Trotzdem hält der Bundesfinanzhof die Zuordnung der Optionskosten als Anschaffungsnebenkosten der durch Ausübung der Option erworbenen Aktien für gerechtfertigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12