Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Namensrecht als Wirtschaftsgut

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Person ist ein einlagefähiges Wirtschaftsgut und damit nicht automatisch ein Wirtschaftsgut, das steuerfrei aus dem Privatvermögen veräußert werden kann.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wie die Lizenzierung des Namensrechts an ein Unternehmen steuerlich zu bewerten ist, wenn neben der Lizenzierung noch weitere Leistungen an das Unternehmen (Beratung) erbracht werden. Laut dem Urteil ist der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein Wirtschaftsgut. Er ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlage- und abschreibungsfähig. Der Kläger hatte daher keinen Erfolg mit seiner Ansicht, dass mit der Übertragung des Namensrechts ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen verkauft worden sei, dessen Erträge steuerfrei seien. Stattdessen bekam das Finanzamt Recht, das im Namensrecht notwendiges Betriebsvermögen für die Beratungstätigkeit sah.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12