Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Übertragung einer Reinvestitionsrücklage erst nach Anschaffung

Erst nach der Anschaffung oder Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts darf eine gebildete Reinvestitionsrücklage auf einen anderen Betrieb des Unternehmers übertragen werden.

Für bestimmte Wirtschaftsgüter lässt sich die Aufdeckung der stillen Reserven bei einem Verkauf über eine Reinvestitionsrücklage vermeiden. Die stillen Reserven werden dadurch auf ein später angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut übertragen. Auch eine Übertragung der Rücklage auf einen anderen Betrieb desselben Unternehmers ist möglich. Der Bundesfinanzhof hat nun allerdings bestätigt, dass eine Übertragung erst nach der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts möglich ist. Das ist beispielsweise von Bedeutung, wenn ein Betrieb oder Teilbetrieb auf einen Nachfolger übertragen werden soll, während die Herstellung des Ersatzwirtschaftsguts noch läuft. Eine Übertragung ist dann nämlich nur vor dem Wechsel des Betriebsinhabers, aber nach Herstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-89 drtm-bns 2025-03-12