Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Sanierungserlass nicht auf Altfälle anwendbar

Die gesetzliche Regelung für den Steuererlass auf Sanierungsgewinne gilt nur für neue Fälle, weil Altfälle weiter unter den Sanierungserlass fallen sollten. Das hat der Bundesfinanzhof nun aber ausgeschlossen.

Mit dem Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums sollten Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden. Doch der Bundesfinanzhof hat diesen Erlass als verfassungswidrig eingestuft, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gab. Der Gesetzgeber hat umgehend reagiert und im Sommer eine solche Grundlage geschaffen, die allerdings nur für Fälle nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gilt. Auf Altfälle vor der Veröffentlichung des Urteils wollte das Ministerium weiter den Sanierungserlass anwenden. Doch auch das hat der Bundesfinanzhof jetzt verboten. Ein Steuererlass lasse sich nicht mit einer Selbstbindung der Finanzverwaltung und einem darauf gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung begründen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13