
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung ist ohne die Aufdeckung stiller Reserven möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt eine solche steuerneutrale Übertragung aber zusätzlich voraus, dass der alte Eigentümer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt und dem Erwerber die betriebliche Betätigung ermöglicht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund eines Nießbrauchvorbehalts vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird. Das Finanzamt darf nach Meinung des Bundesfinanzhofs in so einem Fall von der Aufdeckung der stillen Reserven ausgehen. Eine Ausnahme lässt der Bundesfinanzhof nur bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu.