Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Wertveränderung bei Fremdwährungsdarlehen

Für ein unbefristetes Fremdwährungsdarlehen können Wertveränderungen durch Kursschwankungen ab 10 % bilanzwirksam berücksichtigt werden.

Bei einem unbefristeten Darlehen in einer anderen Währung ist eine voraussichtlich dauerhafte Wertveränderung anzunehmen, wenn sich der Wechselkurs für einen Bilanzstichtag um mindestens 20 % oder für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage um mindestens 10 % verändert hat. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit dieser Begründung einem Unternehmen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, nachdem das Unternehmen für ein Darlehen in Schweizer Franken eine Teilwertzuschreibung wegen des gestiegenen Wechselkurses vorgenommen hatte.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13