Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Häusliches Arbeitszimmer bei Selbstständigen und Freiberuflern

Ein Schreibtisch in den Betriebsräumen ist nicht automatisch ein voll nutzbarer Arbeitsplatz, weswegen Selbstständige zumindest in bestimmten Fällen trotzdem Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen können.

Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer erkennt das Finanzamt nur dann an, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in den Betriebsräumen eines Selbstständigen ist aber automatisch ein solcher "anderer Arbeitsplatz". Ein selbstständiger Logopäde hatte deshalb beim Bundesfinanzhof Erfolg mit seiner Klage, weil die angemieteten Praxisräume allein für die Behandlung von Patienten ausgestattet waren. Der andere Arbeitsplatz muss nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so beschaffen sein, dass der Selbstständige auf das häusliche Arbeitszimmer nicht angewiesen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13