
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Unternehmer, der nicht der Buchführungspflicht unterliegt, kann seinen Gewinn nicht nur per Bilanz, sondern wahlweise auch per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Nach einem wirksam ausgeübten Wechsel der Gewinnermittlungsart ist ein erneuter Wechsel für das gleiche Wirtschaftsjahr auch vor Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus einem besonderen Grund zulässig. Als besonderen Grund sieht der Bundesfinanzhof aber nicht den bloßen Irrtum über die steuerlichen Folgen dieser Wahl. Maßgeblich für die erstmalige Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung. Als Indiz dafür, dass ein Unternehmer die fertiggestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kommt laut dem Urteil zum Beispiel die Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz beim Finanzamt in Frage.