Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens

Bei einem langfristigen Fremwährungsdarlehen sind Wechselkursschwankungen üblich und daher kein Grund für eine Änderung des Bilanzansatzes des Darlehens.

Dem Finanzgericht Schleswig-Holstein lag die Frage vor, ob ein Fremdwährungsdarlehen mit dem Wechselkurs bei Darlehensbeginn oder dem Wechselkurs am Bilanzstichtag zu bilanzieren ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der ursprüngliche Wechselkurs anzusetzen ist, weil es sich um ein langfristiges Darlehen handle, bei dem Wechselkursschwankungen üblich seien und kein Anlass für den Ansatz eines höheren Teilwerts vorliege. Ein Wechselkursverlust wirkt sich damit erst am Ende der Laufzeit aus.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13