Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Aufwandsentschädigung eines Schöffen ist steuerpflichtig

Die Aufwandsentschädigungen, die ein Schöffe für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.

Die Vergütung, die ein Schöffe für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter erhält, ist Teil der steuerpflichtigen Einkünfte. Für das Finanzgericht Baden-Württemberg schließt die Ausübung eines Ehrenamtes eine Gewinnerzielungsabsicht nicht aus. Es läge hier weder eine steuerfreie Aufwandsentschädigung vor, noch handele es sich um Einkünfte als Arbeitnehmer, auf die die Werbungskostenpauschale anzuwenden wäre, meint das Gericht. Stattdessen ist die Vergütung Teil der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13