
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuerbemessung als unzulässig verworfen. Das Hamburger Finanzgericht hielt die Hinzurechnung für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzte. Dem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht widersprochen, sondern lediglich festgestellt, dass das Finanzgericht seinen Vorlagebeschluss nicht ausreichend begründet habe. Zwar deuten die Mängelrügen des Verfassungsgerichts eher in Richtung einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung, aber eine abschließende Entscheidung ist nicht gefallen. Das Finanzgericht kann nun seinen Vorlagebeschluss überarbeiten und erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.