Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe

Anders als früher die Ansparabschreibung hat die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe keine Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn.

Der Vorläufer des Investitionsabzugsbetrags war die Ansparabschreibung in Form einer Rücklage in der Bilanz. Bei einer Betriebsaufgabe wirkte sich die Auflösung dieser Rücklage auch auf den Veräußerungsgewinn aus. Der Investitionsabzugsbetrag als auch die Hinzurechnung nach einer Investition oder die Rückgängigmachung des Abzugsbetrags werden dagegen allesamt außerhalb der Bilanz vorgenommen. Daher wirkt sich der Abzugsbetrag auch nicht auf den Veräußerungsgewinn aus. Das Finanzgericht Niedersachsen sah somit keinen Grund, warum für die Auflösung des Abzugsbetrags die Steuerbegünstigung für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Anwendung kommen sollte. Die Rückgängigmachung beziehe sich immer auf den Veranlagungszeitraum der Geltendmachung, nicht auf den Aufgabezeitpunkt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13