Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Großer Senat prüft Sanierungserlass

Weil es für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs prüfen, ob der Sanierungserlass eine ausreichende Grundlage für die Steuerfreiheit darstellt.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs muss prüfen, ob der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung mehr, nur den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums. Ob die Steuerfreiheit rechtmäßig und damit zulässig ist, hängt daher davon ab, ob der Sanierungserlass dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit genügt. Der Bundes-finanzhof hat sich dazu bisher nicht einheitlich geäußert.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13