
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein zinsloses Darlehen des Ehegatten zur Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten muss in der Bilanz passiviert und abgezinst werden. Je nach Laufzeit des Darlehens kann damit am Anfang ein erheblicher Abzinsungsgewinn entstehen. Diese Auffassung des Finanzamts hat das Finanzgericht München bestätigt, weil es ein zinsloses Darlehen zur Tilgung betrieblicher Schulden für notwendiges Betriebsvermögen hält. Damit ist das Darlehen zu bilanzieren, und aufgrund der steuerlichen Vorgaben für zinslose Darlehen auch abzuzinsen. Der Unternehmer hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.