Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Wein während einer Besprechung als Bewirtungsaufwand

Anders als eine Tasse Kaffee oder ein Glas Saft ist Wein keine übliche Aufmerksamkeit während einer Besprechung, weshalb die Kosten dafür nur als Bewirtungsaufwand abziehbar sind.

Während einer Besprechung Kaffee, Tee oder Gebäck zu reichen gehört zum guten Ton, und die Ausgaben dafür sind in vollem Umfang Betriebsausgaben. Im Gegensatz zu alkoholfreien Getränken hält das Finanzgericht Münster Wein nicht für eine übliche Aufmerksamkeit. Die Ausgaben für den Einkauf könnten als Bewirtungskosten geltend gemacht werden, aber der Betriebsausgabenabzug setzt in diesem Fall voraus, dass die Formvorschriften für Bewirtungskosten eingehalten werden. Dazu müssen auch bei einer Besprechung im eigenen Konferenzraum Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die jeweilige Höhe der Aufwendungen dokumentiert werden. Auf den Wert des Weins kommt es nach Ansicht des Finanzgerichts nicht an.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13