Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nutzung eines Pkws aus dem Betriebsvermögen des Ehegatten

Für die betriebliche Nutzung des Pkws, der zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehört, ist beim Nutzer kein Betriebsausgabenabzug möglich.

Nutzt ein Unternehmer in seinem Betrieb einen Pkw, der zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehört, ohne sich direkt oder über eine Nutzungsentschädigung an den Kosten zu beteiligen, kann er für die betriebliche Nutzung des Pkw auch keine Betriebsausgaben abziehen, beispielsweise in Form der Kilometerpauschale. Wendet der Ehegatte, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, für seine Privatnutzung die 1 %-Regelung an, ist damit auch die Nutzung des Pkw auch durch den anderen Ehegatten abgegolten. Der Bundesfinanzhof sieht in diesem Fall keinen Anlass, eine zusätzliche Nutzungsentnahme anzusetzen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13