
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen hält der Bundesfinanzhof auch bei einer Weitervermietung für verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Ladenlokale angemietet und an Tochtergesellschaften weitervermietet hatte. Aufgrund der Hinzurechnungsvorschriften wurden die Mietzahlungen sowohl bei der Mutter- als auch bei den Tochtergesellschaften dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, was zu einer Doppelbesteuerung führt. Der Bundesfinanzhof sieht im Gesetz allerdings keine Anhaltspunkte dafür, Zwischenvermietungen nicht bei der Hinzurechnung zu berücksichtigen. Auch für einen Erlass der Steuer aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof im Regelfall keinen Anlass. Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen, denn beim Bundesverfassungsgericht ist noch ein Verfahren anhängig, in dem es ebenfalls um die Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung geht.