Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Das BilRUG soll die vor einem Jahr von der EU beschlossene Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. In erster Linie enthält das Gesetz verschiedene Erleichterungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss.

Insbesondere werden die Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatz für die Größenklassen angehoben. Auch wenn das Gesetz wohl erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, gelten diese höheren Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Die meisten übrigen Vorschriften sind erst ab 2016 verbindlich anzuwenden. Unter anderem sind in dem Gesetz folgende Änderungen vorgesehen:

Verringerung der notwendigen Angaben im Anhang, insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften. Es wird auf Angaben verzichtet, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe nachgefragt werden.

Wiedereinführung einer gesonderten Anteilsbesitzliste.

Abschaffung des Ausweises von außerordentlichen Ergebnissen in der GuV und Verlagerung dieser Angaben in den Anhang.

Neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13