
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eigentlich sind Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, erst dann als Verbindlichkeit oder Rückstellung in der Bilanz zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Eine Ausnahme von dieser Regel zeigt ein Fall, den das Finanzgericht Niedersachsen zu entscheiden hatte. Dort hatte die Muttergesellschaft des betroffenen Unternehmens einen Rangrücktritt für ein gewährtes Darlehen erklärt, sodass sie Tilgung und Verzinsung nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss verlangen kann. Das Unternehmen passivierte diese Darlehensforderung zu Recht, meint das Gericht. Entscheidend war die Anknüpfung an den Bilanzgewinn, weil dieser weiter gefasst ist als die steuerrechtliche Definition künftiger Einnahmen oder Gewinne und auch entstehen kann, wenn keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.