Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht gilt auch als steuerliche Aufzeichnungspflicht, wodurch sich die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen verlängern kann.

Fahrschulen sind nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet, verschiedene Aufzeichnungen über die tägliche Anzahl der Fahrstunden und die Ausbildung der Fahrschüler zu führen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz meint, dass diese branchenspezifische Aufzeichnungspflicht auch als steuerliche Aufzeichnungspflicht anzusehen ist, womit die Unterlagen nicht nur vier Jahre, sondern sechs Jahre aufzubewahren sind. Wenn die Fahrschule bei einer Betriebsprüfung diese Unterlagen daher nicht vorlegen kann, ist das Finanzamt nach Meinung des Gerichts berechtigt, den Gewinn zu schätzen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13