Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Abfärbewirkung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

Um die Einstufung als Gewerbebetrieb zu vermeiden, müssen alle Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis eigenverantwortlich und leitend tätig sein.

Die Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ist aufgrund der Abfärbewirkung in vollem Umfang als Gewerbebetrieb anzusehen, wenn einem zivilrechtlich als Gesellschafter in die Praxis aufgenommenen Arzt, der eigenverantwortlich und ohne Überwachung und persönliche Mitwirkung der anderen Ärzte tätig ist, aufgrund seines auf eigene Honorarumsätze beschränkten Gewinnanteils nicht die Stellung eines Mitunternehmers zukommt und deshalb in Bezug auf seine Arbeitsleistung die Voraussetzung der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht erfüllt ist. Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit diesem Urteil die Ansicht des Finanzamts bestätigt, das aufgrund des fehlenden Mitunternehmerrisikos beim neu aufgenommenen Arzt insgesamt eine gewerbliche Tätigkeit angenommen hat. Das letzte Wort in dieser Sache hat jetzt der Bundesfinanzhof.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13