Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Finanzverwaltung will mehrere Urteile nicht anwenden

Einige Urteile des Bundesfinanzhofs zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens will die Finanzverwaltung zumindest vorläufig nicht anwenden.

Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr will die Finanzverwaltung vorerst nicht anwenden. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die Urteile, die die Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens betreffen, vorerst zu ignorieren und weiter nach den geltenden Verwaltungsanweisungen zu verfahren. Allerdings ist diese Anweisung kein echter Nichtanwendungserlass, sondern vorerst nur eine "Zurückstellung der Anwendung", weil zu den entschiedenen Fragen noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Zumindest den Ausgang dieser Verfahren will das Ministerium noch abwarten. Weil Einspruchsverfahren wegen der noch anhängigen Verfahren weiter ruhen können, ist die vorläufige Nichtanwendung der steuerzahlerfreundlichen Urteile verschmerzbar.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13