
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Beim Übergang von der Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung darf ein Gewinn, der durch die Änderung der Gewinnermittlungsmethode anfällt, auf Antrag gleichmäßig auf bis zu drei Jahre verteilt werden. Für einen Übergangsverlust gibt es eine solche Regelung dagegen nicht. Auch aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof keinen Anlass, die Vorschrift über den Gewinn analog auch auf einen Verlust anzuwenden.