Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.

Über die genaue Berechnung der Steuerermäßigung, mit der bei der Einkommensteuer die Gewerbesteuerbelastung weitgehend ausgeglichen werden soll, ist schon mehrfach gestritten worden. Nach wie vor unklar ist vor allem, ob in der Berechnungsformel bei mehreren Gewerbebetrieben ein horizontaler Verlustausgleich möglich ist, oder ob nur die Betriebe berücksichtigt werden, die positive Einkünfte aufweisen. Vergleichbares gilt für einen vertikalen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten.

Das Niedersächsische Finanzgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers zwar sowohl einen horizontalen als auch einen vertikalen Verlustausgleich vorsah. Mit dem Wortlaut des Gesetzes ist dieser mutmaßliche Wille allerdings nicht in vollem Umfang vereinbar. Es stellt sich trotzdem gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die gar keinen Verlustausgleich zulassen will, und hält zumindest einen horizontalen Verlustausgleich für geboten. Letztlich muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden, bei dem die Revision zum Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts anhängig ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13