Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Aktivierung eines Steuererstattungsanspruchs

Ein Steuererstattungsanspruch ist in der Bilanz erst dann zu aktivieren, wenn er vom Finanzamt nicht mehr bestritten wird.

Gibt es Streit mit dem Finanzamt, ob ein Steuererstattungsanspruch tatsächlich besteht, ist - dem Vorsichtsprinzip folgend - der Erstattungsanspruch in der Bilanz nicht zu aktivieren. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden im Fall einer Aktiengesellschaft, deren Vorsteuererstattungsanspruch das Finanzamt für eine bestimmte Leistung bestritten hatte. Erst als der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall den Erstattungsanspruch bestätigt hatte und das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, gab das Finanzamt klein bei, verlangte aber, dass der Erstattungsanspruch rückwirkend in der Bilanz des Unternehmens aktiviert wird. Die Richter sahen das anders: Erst mit der Veröffentlichung wurde das Urteil für allgemein anwendbar erklärt, und damit stand erst zu diesem Zeitpunkt der Erstattungsanspruch fest.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13