Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages möglich

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.

Geht man nach der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Jahr geltend gemacht werden und damit nicht nachträglich aufgestockt werden. Ganz anders sieht das das Niedersächsische Finanzgericht, das einem Unternehmer die nachträgliche Aufstockung ausdrücklich genehmigt hat, solange die Höchstgrenze für den Investitionsabzugsbetrag noch nicht erreicht ist. Das Gesetz enthalte keine entsprechende Einschränkung, und auch rechtssystematisch würde die Beschränkung keinen Sinn machen, zumal es bei der Vorgängervorschrift (Ansparabschreibung) möglich war, die Rücklagenbildung beliebig über den Ansparzeitraum zu verteilen. Die Argumentation des Finanzgerichts ist schlüssig, trotzdem muss sich jetzt der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13