
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Dank der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsorten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten statt nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt diese Rechtsprechung auf Unternehmer übertragen. Auch Freiberufler und Unternehmer können nach dem Urteil nur maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und dürfen damit für die übrigen Tätigkeitsorte die vollen Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, dem bereits ein ähnlicher Fall vorliegt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich also lohnen.